Kinder & Jugendliche
In der Regel bieten wir einen monatlichen Taufgottesdienst an (sonntags, 11 Uhr bzw. 11.15 Uhr). Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, rufen Sie bitte im Pfarramt an und lassen sich für einen der freien Termine vormerken. Pfarrer Düfel wird Sie dann kurzfristig zurückrufen. Falls Sie vor dem Taufgespräch bereits einen Taufspruch aussuchen möchten, finden Sie hier gute Anregungen: http://www.taufspruch.de
Der oder die Paten vertreten die St. Matthäus-Gemeinde und haben die Aufgabe, das Kind in Glaubensfragen zu unterstützen. Deshalb müssen Paten einer christlichen Kirche angehören.
Sie können Ihr Kind direkt bei der jeweiligen Leitung des Kindergartens anmelden. Am besten setzen Sie sich telefonisch mit ihnen in Verbindung.
Erwachsene
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Wenn Sie bereits Mitglied der evang.-luth. Kirche sind und umziehen, dann werden Sie automatisch Mitglied der Ortsgemeinde. Wenn Sie also (mit Ihrem Hauptwohnsitz) in das „St. Matthäusgebiet“ umgezogen sind, dann sind Sie bereits Mitglied. Es kann allerdings ein Weilchen dauern bis wir das bemerken: Ihr Umzug wird vom Einwohnermeldeamt an die bayrische evangelische Landeskirche in München gemeldet. Von dort bekommt unser Gemeindebüro die Information und wir schreiben Ihnen einen Begrüßungsbrief. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie im „St. Matthäus-Einzugsgebiet“ wohnen, dann fragen Sie uns einfach.
- Wenn Sie von der Örtlichkeit her nach Ihrem Umzug zu einer anderen Gemeinde gehören, aber Mitglied von St. Matthäus bleiben oder werden wollen, dann müssen Sie lediglich einen Antrag an Ihre derzeitige Gemeinde oder an St. Matthäus schicken.
– Wenn Sie nicht oder nicht mehr evangelisch sind, dann setzen Sie sich bitte mit unserer Sekretärin, Frau Drechsler in Verbindung, Tel. 320 65. Sie wird dann einen Kontakt zwischen Ihnen und Pfarrer Christian Düfel vermitteln. In einem Gespräch mit einem der Geistlichen werden wir unsere Glaubensgrundsätze klären und dann ggf. weitere Schritte vereinbaren, die Taufe, Übertritt oder Wiedereintritt zum Ziel haben. - Wenn Sie sich zunächst anonym und eher unverbindlich informieren möchten, bietet sich einen Kontaktaufnahme mit einer der 3 Kircheneintrittsstellen in Nürnberg, München oder Augsburg an. Sie erreichen dort zwischen Montag und Freitag zu unterschiedlichen Öffnungszeiten kompetente Ansprechpartner. Oder sie informieren sich erst einmal in Ruhe mit Hilfe eines Flyers der Eintrittsstellen.
Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?
Meistens lässt sich das einrichten. Bitte melden Sie sich deswegen frühzeitig im Pfarramt. Normalerweise finden die Trauungen samstags am späten Vormittag oder nachmittags statt. In der Karwoche, also der Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich. Rechtzeitig vor dem Traugottesdienst findet ein Gespräch mit Pfrarrer Düfel statt. Falls Sie vor dem Gespräch bereits einen Trauspruch aussuchen möchten, finden Sie hier gute Anregungen: http://trauspruch.de
Was kostet die Trauung?
Bei der Trauung erheben wir eine Gebühr für Musik, Reinigung und Verwaltung. In der Heizperiode müssen wir zusätzlich einen Betrag für die Heizung verlangen. Die Dienste der Pfarrerin oder des Pfarrers sind kostenlos.
Darf während des Gottesdienstes fotografiert oder gefilmt werden?
Grundsätzlich ja. Es hat sich sehr bewährt, wenn eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt. Dadurch wird unnötige Unruhe während des Gottesdienstes vermieden.
Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst organisieren (und natürlich auch selbst bezahlen).
Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?
Ja, in Absprache mit der Pfarrerin / dem Pfarrer.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt. In der evangelischen Kirche braucht der katholische Partner oder Partnerin eine „Befreiung von der Formpflicht“. Sie wird über das katholische Pfarramt beantragt. Wird diese Genehmigung nicht eingeholt, ist die Eheschließung nach katholischem Kirchenrecht rechtsunwirksam.
Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung ein Anstoß ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter dem Punkt „Wie trete ich der Gemeinde bei?“ weitere Informationen.
Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus, aber unter gewissen Umständen können im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden. Sprechen Sie am besten frühzeitig Pfarrer Düfel an.
Kann man einen Gottesdienst anlässlich eines Hochzeitsjubiläums feiern?
Selbstverständlich, das kann eine schöne und würdige Gelegenheit sein, an die (kirchliche) Trauung zu erinnern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie diese Möglichkeit für sich überlegen.
Finanzen
Einkommensteuer – und in deren Folge auch Kirchensteuer – wurde auf Zinsen und andere Kapitalerträge schon immer erhoben. Lediglich das Verfahren hat sich 2014 geändert, niemand muss also mehr zahlen, als vor der Änderung. Hier finden genauere Informationen zu diesem Thema.
In Bayern ist der Kirchensteuersatz um einen Prozentpunkt niedriger als in den meisten anderen Landeskirchen (8 statt 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer). Das „fehlende“ Prozent wird von den Gemeinden direkt bei ihren Mitgliedern erhoben und kommt auch unmittelbar der Arbeit in der Gemeinde zugute. Etwa im Mai / Juni jeden Jahres erhalten alle über 18-jährigen Mitglieder von St. Matthäus einen Kirchgeldbrief, in dem erläutert wird, wofür das Kirchgeld in diesem Jahr unter anderem verwendet werden soll.
Direkt können Kollekten steuerlich nicht geltend gemacht werden, da man den Finanzbehörden gegenüber ja nicht nachweisen kann, wieviel man in den Klingelbeutel geworfen hat. Es gibt jedoch eine Lösung für dieses Dilemma: Im Pfarramt können Sie für die Kollekten in unserer Kirche sogenannte „Bons“ kaufen. Über diesen Betrag wird eine steuerlich anerkannte Spendenquittung erstellt. Man wirft im Gottesdienst dann kein Geld mehr in den Klingelbeutel, sondern einen Bon.